Wie bekommt mein Kind Hilfe?

Bin ich berechtigt, für mein Kind Hilfe beim Jugenderziehungsfonds zu beantragen?

Lesen Sie unser Merkblatt aufmerksam durch.
Unser Merkblatt beantwortet die wichtigsten Fragen zu Berechtigung und Vorgehen der Gesuchs Einreichung, so wie der Gesuchs Beurteilung.

Weitere Informationen finden Sie in den Statuten und dem Geschäftsreglement unserer Stiftung.

 

Wie bekommt mein Kind Hilfe?

Füllen Sie unser Gesuchsformular vollständig und wahrheitsgetreu aus.
Bei Unklarheiten wenden Sie sich an unsere Geschäftsstelle oder die für Ihre Gemeinde zuständige Person aus dem Stiftungsrat.

Ihre Kontaktperson vom Sozialdienst, einer Institution oder der Kirchgemeinde reicht in Ihrem Namen, das Gesuchsformular und weitere Unterlagen zu Ihren finanziellen Verhältnissen per Post oder E-Mail bei unserer Geschäftsstelle ein.

 

Wie lange dauert die Bearbeitung meines Gesuches?

Wir melden uns in 2-4 Wochen bei Ihnen bzw Ihrer Kontaktperson.

 

Bis wann muss Ihr Gesuch bei uns eintreffen?

Gesuche müssen bis Mitte April bei der Geschäftsstelle eintreffen, damit der Stiftungsrat an seiner Sitzung im Mai darüber beraten und entscheiden kann.
Im Härtefall kann jederzeit (auch unter dem Jahr) ein Gesuch gestellt werden.

 

Wo können weitere Hilfen angefragt werden?

Musikschulen und Vereine bieten teilweise auch Unterstützungen an. Bei den Musikschulen finden Sie die Informationen auf den jeweiligen Webseiten. Bei den Vereinen können Sie direkt Kontakt mit dem zuständigen Vereinspräsidium aufnehmen.

www.musikschuleworb.ch (unter Administration)
www.ms-aaretal.ch (unter Administration)